Die neue Ausbildungsordnung
Vorwort
Die neue Ausbildungsordnung zum Ausbildungsberuf des Keramikers/der Keramikerin von 2009 ist hochmodern und praxisnah. Sie schreibt keine Fachrichtungen mehr vor, trägt dafür aber durch sogenannte Pflicht- und Wahlqualifikationen mit einer weitaus größeren Variationsbreite, den regionalen und betriebsinternen Anforderungen Rechnung.
Die neue Ausbildungsordnung wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung in enger Zusammenarbeit mit den bestellten Sachverständigen erarbeitet.
Die vorliegende Handreichung möchte Ausbilder, Auszubildende, Prüfer und Prüferinnen sowie Berufsschullehrer und -lehrerinnen gleichermaßen ansprechen und versucht, den gesetzlichen Verordnungstext und die betrieblichen Mindestanforderungen (Ausbildungsrahmenplan) zu erläutern.
Die Sachverständigen legten dabei den Schwerpunkt auf die Erläuterung der Struktur der neuen Ausbildungsordnung, den Hinweisen, wie die einzelnen Pflicht- und Wahlqualifikationen gewählt werden können und wie sich dies in der Zwischenprüfung und in der Gesellenprüfung auswirkt. Des Weiteren werden Empfehlungen an die Hand gegeben, die allgemein die Ausbildung erläutern.
Nicht zuletzt können auf weitere Dokumente wie z.B. Zeugniserläuterungen auf Englisch und Französisch, Checklisten für die ersten Tage der Ausbildung, Vordrucke für den innerbetrieblichen Ausbildungsplan, Bewertungsschlüssel und weiterführende Links zurückgegriffen werden.
Alle Sachverständigen wünschen, dass diese Handreichungen praxisnah bei der Umsetzung der Ausbildungsordnung helfen mögen.
Da wir noch ganz am Anfang stehen, sind wir für Tipps und Anregungen sehr dankbar.
stv. Obermeister Peter Seekicher
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Tel. 02223 - 4573